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Um Menschenrechtsrisiken vorzubeugen, sie zu beseitigen oder zu minimieren, ergreift sowohl der Konzern als auch jeder Unternehmensbereich geeignete, auf den Einzelfall abgestimmte Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Wertschöpfungskette. In Fällen, in denen unsere Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen verursacht oder dazu beigetragen hat, ergreifen wir angemessene und wirksame fallspezifische Abhilfemaßnahmen.

Präventionsmaßnahmen

Die folgende Übersicht stellt eine nicht abschließende Zusammenfassung möglicher Standardpräventionsmaßnahmen für den eigenen Geschäftsbereich und / oder unsere Wertschöpfungskette dar. 

Eigener Geschäftsbereich

Zu Standardpräventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gehören mitunter ein verbindlicher Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Richtlinien zu Sozial- und Arbeitsstandards sowie Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Neben Schulungen zum Thema Menschenrechte sowie Kommunikationsmaßnahmen zu unserer Menschenrechtserklärung stärken unser Internes Kontrollsystem (IKS) sowie regelmäßige Interne Audits die Umsetzung und Kontrolle unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Wertschöpfungskette

Zu unseren Maßnahmen in der Wertschöpfungskette zählen unter anderem ein Verhaltenskodex für Geschäftspartner sowie risikobasierte Schulungen zu menschenrechtlichen Anforderungen, inklusive Informationen zum Hinweisgebersystem.

Ergänzt wird dies durch risikobasierte Prüfungen unserer Geschäftspartner. Menschenrechts- und Umweltklauseln in Verträgen sowie unsere Mitgliedschaften in Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen unterstützen zusätzlich die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette.

Darüber hinaus entwickeln wir im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten spezifische Präventionsmaßnahmen, die auf die Ergebnisse der regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalyse zugeschnitten sind und dokumentieren dies. 

Weitere Ausführungen zu spezifischen Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Seite Risikoanalyse und Auswirkungen  sowie im 2024 CSRD-Bericht in den Kapiteln „Arbeitskräfte des Unternehmens“ und „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“. 

Was sind Menschenrechte? Wie melde ich eine mögliche Verletzung? Und was verbirgt sich hinter dem Begriff der menschenrechtlichen Sorgfaltsplicht? Die Antworten auf diese Fragen sollen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner klar sein, wenn wir wollen, dass unsere Selbstverpflichtung gelebt wird.

Deshalb haben wir ein globales Menschenrechtstraining entwickelt – zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Teilen unserer Organisation. Das Training ist für alle unsere Beschäftigten verpflichtend. Außerdem soll es ab 2025 als unterstützende Maßnahme in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten dienen. Welche Lieferanten an den Schulungen teilnehmen sollen, hängt von ihrem jeweiligen Risikoprofil ab. Damit wollen wir aktiv dazu beitragen, unsere Unternehmenskultur weiterzuentwickeln und ein gemeinsames Verständnis der Sorgfaltspflichten in unserer Wertschöpfungskette zu schaffen.  

Abhilfemaßnahmen

Jede Abhilfemaßnahme hat das Ziel, die menschenrechtliche oder umweltbezogene Verletzung zu beenden oder zu minimieren und, sofern möglich, umzukehren. Um die Wirksamkeit zu messen, prüfen wir in einem jeweils fallbezogen festgelegten Abstand die Umsetzung der Maßnahmen. Falls nötig leiten wir weitere Maßnahmen ein. Ein Vorgang gilt nur dann als abgeschlossen, wenn alle Abhilfemaßnahmen vollständig umgesetzt wurden.

Um negative Auswirkungen auf Rechteinhaberinnen und -haber zu begegnen, haben wir eine Toolbox zur praktischen Hilfestellung für menschenrechtliche Abhilfemaßnahmen erarbeitet. Diese richtet sich an die Kolleginnen und Kollegen, die an der Aufklärung von Menschenrechts- und Umweltverstößen, die die Mitarbeitenden von Fresenius sowie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen, beteiligt sind und besteht aus unterschiedlichen Bausteinen. Dazu gehören eine allgemeine Anleitung für Abhilfemaßnahmen gemäß des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationalen menschenrechtsbezogenen Standards und Grundsätzen. Darüber hinaus umfasst sie eine Anleitung zum Umgang mit spezifischen Menschenrechtsverletzungen und eine Handreichung zur Bewertung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen.

Angemessenheits - und Wirksamkeitsüberprüfung der ergriffenen Maßnahmen

Die Wirksamkeit von Präventions- und Abhilfemaßnahmen überprüfen wir nach der Implementierung kontinuierlich. Dabei fließen auch neue Erkenntnisse in die Bewertung ein, etwa aus unseren Risikoanalysen sowie Rückmeldungen von betroffenen Zielgruppen. Sollte es erforderlich sein, nehmen wir gezielte Anpassungen vor, um die Wirksamkeit der Maßnahmen weiter zu steigern.

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61352 Bad Homburg
Deutschland

humanrights@fresenius.com

Hinweisgebersystem

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Compliance-Verstößen können Sie rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden:

Telefonnummer: +49 (0) 800 181 1338*
https://freseniusgroup.ethicspoint.com

Mehr Infos zum Hinweisgebersystem

*Es gelten die Tarife Ihres Mobilfunk- bzw. Festnetzvertrages.