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Menschenrechtliche Risiken können sich im Laufe der Zeit ändern. Wir führen daher jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen durch. Im Berichtszeitraum 2024 erfolgte diese im dritten und vierten Quartal. Eine anlassbezogene Risikoanalyse wurde nicht durchgeführt.

Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Menschenrechtsrisiken

Die Identifizierung und Bewertung menschenrechtlicher Risiken in unserem eigenen Unternehmen sowie in unserer Wertschöpfungskette ist ein umfassender Prozess, der bei uns aus der Risikoidentifizierung, der Risikoanalyse und der Risikobewertung besteht. Wir verfolgen dabei einen risikobasierten Ansatz, der sich in drei Phasen gliedern lässt und nachfolgend mithilfe des fiktiven Protagonisten John erklärt wird.*

*Die auf diesen Bildern gezeigten Personen und Geschichten sind rein fiktiv. Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

Interessiert daran, wie wir Risiken bewerten und priorisieren? Hier erfahren Sie mehr:

Zur Gewichtung und Priorisierung von Risiken haben wir eine umfassende Methodik zur Bewertung von Auswirkung (Impact) und Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) eingeführt. Mittels dieser Methodik werden die Risiken auf einer 4x4-Skala verortet.

Die Bewertung der Auswirkung (Impact) auf Betroffene reicht von „niedrig“ bis „schwer“ und erfolgt anhand von jeweils vier Bewertungskriterien: Umfang, Skala, Abhilfemöglichkeit und Unternehmensbeteiligung.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) reicht von „unwahrscheinlich“ bis „fast sicher“ und erfolgt anhand von jeweils drei verschiedenen Bewertungskriterien: Prozessbewertung, Bewertung von bereits bekannten ähnlichen Fällen sowie Kontextfaktoren, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit erhöhen könnten.

Ergebnisse der Risikoermittlung

Im  Rahmen der regelmäßigen Risikoanalyse, die wir für unsere eigene Geschäftstätigkeit und unsere Lieferketten entsprechend den Anforderungen geltender internationaler und nationaler Gesetze durchführen, identifizieren wir Themen und Risiken, die wir aufgrund ihrer potenziell schwerwiegenden Auswirkungen und unserer Möglichkeit, sie zu beeinflussen, als Priorität betrachten. 

Priorisierte Risikobereiche im eigenen Geschäftsbereich

Die Risikoanalyse für das Berichtsjahr 2024 hat die nachfolgenden bestehenden, priorisierten Risikobereiche im eigenen Geschäftsbereich bestätigt und zusätzliche potenzielle Risiken aufgezeigt:

  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung
  • Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 

Präventivmaßnahmen zur Risikominderung im eigenen Geschäftsbereich

Als Gesundheitskonzern tragen wir nicht nur Verantwortung für das Wohl unserer Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten. Wir haben eine Konzernrichtlinie zu Sozial- und Arbeitsstandards implementiert. Die Leitlinie beschreibt unsere globalen sozialen und arbeitsrechtlichen Mindeststandards. Wir erwarten von unseren Beschäftigten und von Führungskräften in allen Unternehmensbereichen des Konzerns, dass sie diese Leitlinie uneingeschränkt einhalten. Niedrigere Standards sind nicht akzeptabel. Sollten Gesetze oder Praktiken in Ländern, in denen wir agieren, die in dieser Richtlinie dargelegten Standards einschränken oder ihnen widersprechen, wenden wir die Richtlinie an, soweit es die lokalen Gesetze zulassen  Im Fresenius-Verhaltenskodex ist verbindlich festgehalten, dass wir notwendige Maßnahmen zum Schutz unserer Beschäftigten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen treffen.

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, hat dabei für uns Priorität. Beim Gesundheitsschutz ist Prävention unser Grundprinzip: Deshalb bieten wir unseren Arbeitskräften umfassende Programme an, die ihre Gesundheit fördern und berufsbedingten Krankheiten vorbeugen sollen. Die Rückkehr von Beschäftigten nach einer Erkrankung regelt z.B. das betriebliche Eingliederungsmanagement. 

Wir haben konzernweit zahlreiche Managementsysteme und Maßnahmen eingeführt sowie an die Geschäftsmodelle der Unternehmensbereiche angepasst. Sie konzentrieren sich auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Produktionsbereich sowie das betriebliche Gesundheitsmanagement für Angestellte in Gesundheitseinrichtungen oder im Bereich der Verwaltung. 

Alle Standorte unterliegen zudem den jeweiligen Vorschriften und Gesetzen vor Ort. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird auf lokaler Ebene sichergestellt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben spielen auch interne Richt- und Leitlinien wie Managementhandbücher und Standardverfahrensanweisungen eine erhebliche Rolle für Arbeitsschutz und -sicherheit. Neben dem konzernweiten Fresenius-Verhaltenskodex verfügen die Unternehmensbereiche über eigene Richtlinien, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz regeln, z. B. den Clinical Code of Conduct für die Bereiche Rehabilitation und Pflege sowie medizinisches Personal im Marktsegment Gesundheitsdienstleistungen.

Die internen Vorgaben werden durch entsprechende international anerkannte Standards für Managementsysteme, wie die ISO-Norm 45001, an einigen Standorten sowie andere Zertifizierungen nach ISO oder nationalen Standards ergänzt. Das übergreifende Ziel des Managementsystems nach ISO 45001 ist es, das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement kontinuierlich zu verbessern, nach international anerkannten Methoden auszurichten und die Wirksamkeit der bestehenden Verfahren und Systeme zu gewährleisten. Um dies voranzutreiben, erweitern wir die Anzahl der nach dieser Norm zertifizierten Einheiten beständig.  

Weiterführende Informationen finden Sie im 2024 CSRD-Bericht ab Seite 216.

Wir haben weitere präventive und abmildernde Maßnahmen ergriffen, um potenzielle Menschenrechtsrisiken in Verbindung mit unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren. Dazu gehören Schulungen, die wir für unsere Belegschaft anbieten. So schulen wir die Beschäftigten des Konzerns z. B. regelmäßig zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, um Zwischenfälle in ihrem Arbeitsbereich zu vermeiden.

Um Toleranz und Wertschätzung innerhalb unserer Belegschaft nachhaltig zu fördern und Diskriminierungsrisiken zu mitigieren, bedarf es nicht nur einer entsprechenden Kultur, die von den Führungsgremien vorgelebt wird; die Beschäftigten werden auch durch Trainings und Weiterbildungsangebote zum Thema Vielfalt geschult. 

Die Beseitigung von Diskriminierung ist sowohl Bestandteil unserer konzernweiten Compliance-Programme als auch ein wesentliches Element unseres Menschenrechtsprogramms. Diese Konzepte werden ergänzt durch geeignete Kontrollen, Prozessdokumentationen, Schulungskonzepte, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie den Einsatz von Hinweisgebersystemen. So wollen wir sicherstellen, dass Diskriminierung, einschließlich Belästigung, in unserem operativen Geschäft verhindert, eingedämmt oder bekämpft wird, wenn wir Kenntnis von Verstößen, Risiken oder Auswirkungen erlangen. 

Als weiteres zentrales Element rollen wir ab 2025 sukzessive eine konzernweite Schulung zum Thema Menschenrechte für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Diese hat zum Ziel, unsere Mitarbeitenden zu diesem wichtigen Thema aufzuklären und weiter zu sensibilisieren – nicht nur über ihre persönlichen Menschenrechte, sondern auch über den Beitrag, den alle im Rahmen ihrer täglichen Arbeit leisten können. 

Zusätzlich haben wir individuelle und lokale Maßnahmen umgesetzt, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen – immer im Rahmen unseres Einflussvermögens. So setzen wir z.B. an risikobehaften Standorten mehr Sicherheitspersonal ein als sonst in Kliniken üblich, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Patientinnen und Patienten im Klinikbereich 24 Stunden am Tag noch besser schützen zu können. Darüber hinaus wurde z.B. in Kolumbien ein monatliches Komitee mit Teilnehmenden aus dem lokalen Management und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingerichtet, um den Dialog weiter zu stärken.

Weitere Details zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit sind hier verfügbar.
 

Priorisierte Risikobereiche entlang unserer Wertschöpfungskette

Die im Berichtsjahr 2024 durchgeführte und weiterentwickelte Risikoanalyse hat folgende bestehende priorisierte Risikobereiche entlang unserer Wertschöpfungskette bestätigt sowie weitere potenzielle Risiken aufgezeigt: 

  • Entlohnung und angemessene Vergütung
  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung
  • Umweltverunreinigungen
  • Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Präventivmaßnahmen zur Risikominderung entlang unserer Wertschöpfungskette

Um den potenziell negativen Auswirkungen zu begegnen, haben wir neben bestehenden Präventionsmaßnahmen weitere initiiert und umgesetzt. Mit der risikobasierten Implementierung von Menschenrechts- und Umweltklauseln in Verträgen vereinbaren wir mit Lieferanten konkrete Anforderungen für die Zusammenarbeit und Informationspflichten im Fall von Menschenrechtsverletzungen.

Zudem legt auch unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner grundsätzliche Erwartungen an die Achtung der Menschenrechte fest. Um die Einhaltung dieser Grundsätze zu überprüfen und mit den Ergebnissen auch branchenweit Unterstützung zu leisten, hat z.B. die Fresenius Kabi im Berichtsjahr (2024) den Beitritt zur Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI) als Associate Member vorbereitet. Künftig wird sich das Unternehmen an dem branchenweiten Audit Pooling beteiligen und so zu mehr Transparenz zu Arbeitsbedingungen und – wo nötig – entsprechenden Korrektur- oder Abhilfemaßnahmen in der pharmazeutischen Wertschöpfungskette beitragen.

„Mit  unserer Mitgliedschaft in der Pharmaceutical Supply Chain Initiative bekennen wir uns zu gemeinsamer Verantwortung, ethischer Beschaffung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit – alles wesentliche Elemente, um die Achtung der Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette zu fördern.“

Marco Kraemer, Director Supplier Quality Management & Human Rights Function, Fresenius Kabi

Um die Transparenz in unseren vor- und nachgelagerten Prozessen weiter zu erhöhen, planen wir zudem, die bestehenden Beschreibungen und Visualisierungen unserer Wertschöpfungsketten weiter auszubauen und auf dieser Basis Fokusrisikoanalysen durchzuführen.

Weitere Details zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zur Angemessenheit und Wirksamkeit sind hier verfügbar.

Kontakt

Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Str. 1
61352 Bad Homburg
Deutschland

humanrights@fresenius.com

Hinweisgebersystem

Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen oder andersartigen Compliance-Verstößen können Sie rund um die Uhr namentlich oder anonym über unser Hinweisgebersystem* melden: 

Telefonnummer: +49 (0) 800 181 1338*
https://freseniusgroup.ethicspoint.com

Weitere Infos zum Hinweisgebersystem

* Es gelten die Tarife Ihres Mobilfunk- bzw. Festnetzvertrages.