Corporate Governance
Der Begriff Corporate Governance umfasst alle Themen im Zusammenhang mit der Leitung, Kontrolle und Transparenz eines Unternehmens. Wesentliche Aspekte guter Corporate Governance sind effiziente Unternehmensleitung, Wahrung der Aktionärsinteressen sowie Transparenz in der Unternehmenskommunikation.
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA und der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, haben im Dezember 2025 die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz abgegeben.
Aktuelle Entsprechenserklärung
Deutscher Corporate Governance Kodex
Frühere Entsprechenserklärungen
Nachfolgend finden Sie die Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht der Fresenius SE & Co. KGaA.
Chancengleichheit wird im gesamten Fresenius-Konzern gefördert und gelebt. Wir stellen uns bewusst gegen Diskriminierung jeder Art. Diese Werte haben wir fest in unserem Verhaltenskodex verankert. Wir möchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets gleichermaßen fördern. Auch bei der Besetzung von Positionen verpflichten wir uns, diesen Grundsatz einzuhalten: Bei Fresenius sind Qualifikation und Erfahrung für jede Personalauswahl, seien es Einstellungen oder Beförderungen, entscheidend. So wollen wir sicherstellen, dass wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, an Bewerbungs-, Auswahl- und Entwicklungsverfahren teilzunehmen.
Fresenius beachtet zudem alle Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG I) sowie aus dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleich berechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) ergeben:
Die gesetzlichen Regelungen schreiben für den Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA eine Quote von jeweils mindestens 30 % Frauen und Männern vor. Im Jahr 2025 wurden die gesetzlichen Quoten erneut erfüllt.
Die gesetzlich vorgesehenen Zielgrößen für den Vorstand sind weder für die Fresenius Management SE noch für die Fresenius SE & Co. KGaA einschlägig. Die Fresenius SE & Co. KGaA hat aufgrund ihrer Rechtsform keinen Vorstand. Die Fresenius Management SE ist nicht börsennotiert und unterliegt auch nicht der Mitbestimmung. Zum 31. Dezember 2025 war eine Frau Mitglied des Vorstands und der Frauenanteil lag mithin bei 20%.
Fresenius hat die Zieldefinition der Führungsebenen angepasst, um fortan alle Beschäftigten in Führungspositionen, unabhängig von ihrem Titel, auf den obersten Führungsebenen zu inkludieren, und berücksichtigt zukünftig die Gruppe an Beschäftigten, die in der CSRD-Kennzahl zur konzernweiten Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene im Nachhaltigkeitsbericht einbezogen werden. Für den Frauenanteil gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland umfasst die Definition daher alle Beschäftigten in Führungspositionen auf den beiden Ebenen unterhalb des Vorstands, die einen Arbeitsvertrag bei der Fresenius SE & Co. KGaA haben. Fresenius strebt unverändert einen Zielwert von 30 % Frauenanteil auf beiden Ebenen an. Der Vorstandsbeschluss sieht eine Gültigkeit der neuen Definition sowie des Ziels ab dem 1. Januar 2026 vor mit einem Zielzeitraum bis 31. Dezember 2030.
Details zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder finden Sie im Vergütungsbericht 2025.
Weitere Informationen zum Vergütungssystem 2023+ erhalten Sie in den folgenden Dokumenten:
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA wird in §13 der Satzung geregelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Vorstand
Die Fresenius SE & Co. KGaA hat selbst keinen Vorstand. Die Geschäftsführung der Fresenius SE & Co. KGaA obliegt dem Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE. Er entwickelt die strategische Ausrichtung, erörtert diese mit dem Aufsichtsrat Fresenius SE & Co. KGaA und sorgt für deren Umsetzung. Er folgt dabei ausschließlich dem Unternehmensinteresse der Fresenius SE & Co. KGaA.
Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA überwacht die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und ihren Vorstand. Er besteht aus 12 Mitgliedern – 6 Vertretern der Anteilseigner und 6 Vertreter der Arbeitnehmer. Gegenstand der Überwachung sind die unternehmerischen Entscheidungen im Hinblick auf deren Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin erfolgt nicht durch den Aufsichtsrat der KGaA, sondern durch den Aufsichtsrat der Fresenius Management SE.
Der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA hat aus dem Kreis seiner Mitglieder folgende Ausschüsse gebildet:
- Nominierungsausschuss
- Prüfungsausschuss
- Gemeinsamer Ausschuss
- IT Ausschuss
Aufsichtsrat der Fresenius Management SE
Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE bestellt die Vorstandsmitglieder und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Der Aufsichtsrat der Fresenius Management SE besteht aus 6 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung der Fresenius Management SE bestellt werden.
Aktuelle Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli 2016 gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung).
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In der zentralen Datenbank Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sind die gemeldeten Wertpapier-Geschäfte der letzten 12 Monate abrufbar.