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Fresenius hat heute erfolgreich eine Anleihe mit einem Volumen von 750 Millionen Euro platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 7,5 Jahren und einen Kupon in Höhe von 1,625 % p.a. Der Emissionskurs beträgt 99,021 % und die daraus resultierende Rendite liegt bei 1,766 %.
Der Emissionserlös dient allgemeinen Geschäftszwecken, inklusive der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten.
Die Anleihe wurde unter dem Fresenius European Medium Term Note (EMTN)-Programm begeben. Emittentin ist die Fresenius SE & Co. KGaA.
Fresenius hat die Zulassung der Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt.
Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die ambulante medizinische Versorgung von Patienten. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 35,4 Milliarden Euro.
Zum 31. Dezember 2019 betrug die Anzahl der Mitarbeiter weltweit 294.134.
Weitere Informationen im Internet unter www.fresenius.de.
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Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der Fresenius SE & Co. KGaA (Else-Kröner Strasse 1, 61352 Bad Homburg) kostenfrei erhältlich sein.
Dieses Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nur gemäß dem von Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company erstellten Prospekt in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Verordnung (EU) 1129/2017 (die Prospektverordnung) vom Erfordernis einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt.
Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company haben ein Angebot von Wertpapieren unter Umständen genehmigt, unter denen eine Verpflichtung für Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company oder eine andere Person besteht, einen Prospekt oder einen Prospektnachtrag zu veröffentlichen.
Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company übernehmen Verantwortung dafür, die in dieser Bekanntmachnung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Gerd Krick
Persönlich haftende Gesellschafterin: Fresenius Management SE
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11673
Vorstand: Stephan Sturm (Vorsitzender), Dr. Francesco De Meo, Rachel Empey, Dr. Jürgen Götz,
Mats Henriksson, Rice Powell, Dr. Ernst Wastler
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Gerd Krick
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT
Fresenius hat heute erfolgreich eine Anleihe mit einem Volumen von 750 Millionen Euro platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 7,5 Jahren und einen Kupon in Höhe von 1,625 % p.a. Der Emissionskurs beträgt 99,021 % und die daraus resultierende Rendite liegt bei 1,766 %.
Der Emissionserlös dient allgemeinen Geschäftszwecken, inklusive der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten.
Die Anleihe wurde unter dem Fresenius European Medium Term Note (EMTN)-Programm begeben. Emittentin ist die Fresenius SE & Co. KGaA.
Fresenius hat die Zulassung der Anleihe zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Werbezwecken und stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Veröffentlichung bei der Fresenius SE & Co. KGaA (Else-Kröner Strasse 1, 61352 Bad Homburg) kostenfrei erhältlich sein.
Dieses Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nur gemäß dem von Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company erstellten Prospekt in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Verordnung (EU) 1129/2017 (die Prospektverordnung) vom Erfordernis einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt.
Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company haben ein Angebot von Wertpapieren unter Umständen genehmigt, unter denen eine Verpflichtung für Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company oder eine andere Person besteht, einen Prospekt oder einen Prospektnachtrag zu veröffentlichen.
Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company übernehmen Verantwortung dafür, die in dieser Bekanntmachnung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Fresenius Medical Care, der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, verschiebt die für den 19. Mai 2020 geplante Hauptversammlung wegen der Coronavirus-Pandemie auf einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Auszahlung der Dividende werden sich dadurch ebenfalls verschieben.
Sobald die Voraussetzungen für eine verlässliche Planung und sichere Durchführung der Hauptversammlung wieder gegeben sind, wird Fresenius Medical Care einen neuen Termin bekanntgeben.
Rice Powell, Vorstandsvorsitzender von Fresenius Medical Care, sagte: „Die Entscheidung zur Verschiebung unserer Hauptversammlung ist uns nicht leichtgefallen. Der Schutz und die Gesundheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Belegschaft liegen uns aber sehr am Herzen. Deswegen ist eine Verschiebung in dieser Ausnahmesituation die einzige aus unserer Sicht sinnvolle Option.“
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechsel-kursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
- Neuer Termin wird festgelegt und kommuniziert, sobald verlässliche Planung wieder möglich ist
- Gesundheit und Sicherheit von Aktionärinnen und Aktionären sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Priorität
Angesichts der Coronavirus-Pandemie verschiebt die Fresenius SE & Co. KGaA die für den 20. Mai 2020 geplante Hauptversammlung auf einen späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr. Dadurch verschieben sich auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und die Auszahlung der Dividende. Das Unternehmen wird einen neuen Termin festlegen und kommunizieren, sobald die Voraussetzungen für eine verlässliche Planung und sichere Durchführung der Hauptversammlung wieder gegeben sind.
„Zurzeit geht es darum, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und möglichst einzudämmen. Dazu tragen wir auch mit diesem Schritt bei. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie der mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben absoluten Vorrang“, sagte Stephan Sturm, Vorstandsvorsitzender von Fresenius.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
- Neuer Termin wird festgelegt und kommuniziert, sobald verlässliche Planung wieder möglich ist
- Gesundheit und Sicherheit von Aktionärinnen und Aktionären sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben Priorität
Angesichts der Coronavirus-Pandemie verschiebt die Fresenius SE & Co. KGaA die für den 20. Mai 2020 geplante Hauptversammlung auf einen späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr. Dadurch verschieben sich auch der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und die Auszahlung der Dividende. Das Unternehmen wird einen neuen Termin festlegen und kommunizieren, sobald die Voraussetzungen für eine verlässliche Planung und sichere Durchführung der Hauptversammlung wieder gegeben sind.
„Zurzeit geht es darum, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und möglichst einzudämmen. Dazu tragen wir auch mit diesem Schritt bei. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie der mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben absoluten Vorrang“, sagte Stephan Sturm, Vorstandsvorsitzender von Fresenius.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
- Helios Deutschland stockt Intensivbettenkapazität um zwei Drittel auf
- Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser sollte Großteil entgangener Erlöse und gestiegener Kosten kompensieren
- Digitale Gesundheitsangebote ermöglichen durchgängige medizinische Versorgung chronisch kranker und Reha-Patienten
Helios Deutschland, Deutschlands größter privater Krankenhausbetreiber und Teil der Fresenius-Gruppe, ergreift umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. So folgt das Unternehmen dem Appell der Bundesregierung und verschiebt planbare Operationen, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Damit schafft Helios Deutschland zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und Patienten. Verschobene Operationen dürften im Laufe dieses und nächsten Jahres nachgeholt werden. Helios Deutschland wird zudem die Zahl der Intensivbetten in seinem Krankenhausnetzwerk um zwei Drittel von derzeit rund 900 auf über 1.500 erhöhen. Dafür werden Materialreserven aktiviert sowie Intermediärbetten (Intermediate Care, IMC) und Operationssäle mit bereits installierten Beatmungssystemen auf- und umgerüstet.
Um die zusätzlichen Kapazitäten möglichst effektiv zu nutzen, hat Helios Deutschland selektiv Schichtarbeitsmodelle angepasst und Vorkehrungen getroffen, Fachpersonal innerhalb seines Krankenhausnetzwerks dort einzusetzen, wo dieses besonders gebraucht wird.
Bei der Versorgung mit wichtigen Materialien wie z.B. Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung überwacht Helios Deutschland sorgfältig seine Bestände und baut zusätzliche Vorräte auf.
„Die Welt steht in diesen Wochen und Monaten vor besonderen Herausforderungen. Es geht darum, zusammenzuhalten und mit Einsatz und Augenmaß eine weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gleichzeitig muss eine möglichst gute, reibungslose Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben. Ein besonderer Dank gilt den vielen Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften, ob sie bei Fresenius oder woanders arbeiten. Sie werden jetzt mehr denn je gebraucht und zeigen Tag für Tag besonderen Einsatz. Als Gesundheitskonzern tragen wir in dieser Situation besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung müssen und werden wir gerecht werden“, sagte Stephan Sturm, Vorstandsvorsitzender von Fresenius.
Um die finanziellen Belastungen für das deutsche Gesundheitswesen abzumildern, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Krankenhäusern während der Covid-19-Pandemie vorgelegt, welchen der Bundestag am Mittwoch verabschiedet hat. Das Gesetz sieht folgende Eckpunkte vor:
- Kompensationspauschale von 560 Euro je im Vergleich zu 2019 ausgefallenem Behandlungstag.
- Pauschale Pflegekostenfinanzierung von mindestens 185 Euro je Pflegetag.
- Pauschale Vergütung gestiegener Materialkosten für Schutzkleidung etc. von 50 Euro je Patient.
- Begleichung aller Rechnungen im Jahr 2020 durch die gesetzlichen Krankenkassen bereits nach fünf Tagen.
- Deutliche Senkung der MDK-Prüfquote der Krankenkassen und Streichung von Mindeststrafzahlungen für dieses und das kommende Jahr.
- Investitionszuschuss von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett. Darüberhinausgehende Kosten können bei den Ländern geltend gemacht werden.
Fresenius Helios begrüßt das Gesetz als für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Deutschlands Krankenhäuser grundsätzlich geeignete Maßnahme. Unter der Annahme, dass sich die Covid-19-Pandemie im Sommer deutlich abschwächt, geht das Unternehmen derzeit davon aus, dass sich infolge der Pandemie zwar negative, insgesamt aber keine wesentlichen finanziellen Effekte für Helios Deutschland im Geschäftsjahr 2020 ergeben werden.
Dr. Francesco De Meo, CEO von Fresenius Helios, sagte: „Es ist unser Anspruch, ethisch verantwortliches Handeln für unsere Patientinnen und Patienten mit einem hohen Maß an Effizienz zu verbinden. Dafür haben wir in den letzten Jahren erheblich in unsere Kliniken, in unsere Medizintechnik und auch in die Verstärkung unseres Personals investiert. Das macht sich nun bezahlt. Die enge Vernetzung unserer Krankenhäuser verschafft uns die nötige Flexibilität, Personal und Material genau da einzusetzen, wo die Patientinnen und Patienten es am dringendsten benötigen. Und der europaweite Austausch, eingebettet in das globale Netzwerk von Fresenius, macht uns durch die Erfahrungen anderer Kollegen schnell klüger. Wir sind deshalb bestens aufgestellt im gemeinsamen Kampf gegen Covid-19.“
Fresenius engagiert sich zudem in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem hohen Ansteckungsrisiko. Die derzeitigen Behandlungseinschränkungen und Infektionsrisiken bilden für chronisch Kranke hohe Hürden, wenn es darum geht, in örtlichen Arztpraxen die Behandlung und Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen. Speziell für diese Patienten können digitale Gesundheitsangebote eine geeignete Alternative sein. Die Fresenius-Tochtergesellschaft Curalie bietet nach der Übernahme der Digitalen Gesundheitsgruppe ein noch breiteres Spektrum digitaler Gesundheitsdienstleistungen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Nieren- und Herzerkrankungen bis hin zu Rehabilitationspatienten in der orthopädischen Nachsorge. Für die Dauer der aktuellen Covid-19-Pandemie wird Curalie seine digitalen Gesundheitsdienste unter https://curalie.info/ kostenlos zur Verfügung stellen. Zudem bietet Helios unter der Telefonnummer (0800) 8 123 456 eine deutschlandweite 24-Stunden-Hotline für Fragen rund um das Sars-CoV-2-Virus an, über die Patientinnen und Patienten jetzt auch psychologische Beratung erhalten können. Damit tragen Fresenius und Curalie dazu bei, die kontinuierliche medizinische Versorgung besonders bedürftiger und gefährdeter Patientengruppen sicherzustellen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
- Helios Deutschland stockt Intensivbettenkapazität um zwei Drittel auf
- Gesetz zur Entlastung der Krankenhäuser sollte Großteil entgangener Erlöse und gestiegener Kosten kompensieren
- Digitale Gesundheitsangebote ermöglichen durchgängige medizinische Versorgung chronisch kranker und Reha-Patienten
Helios Deutschland, Deutschlands größter privater Krankenhausbetreiber und Teil der Fresenius-Gruppe, ergreift umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. So folgt das Unternehmen dem Appell der Bundesregierung und verschiebt planbare Operationen, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Damit schafft Helios Deutschland zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung von Covid-19-Patientinnen und Patienten. Verschobene Operationen dürften im Laufe dieses und nächsten Jahres nachgeholt werden. Helios Deutschland wird zudem die Zahl der Intensivbetten in seinem Krankenhausnetzwerk um zwei Drittel von derzeit rund 900 auf über 1.500 erhöhen. Dafür werden Materialreserven aktiviert sowie Intermediärbetten (Intermediate Care, IMC) und Operationssäle mit bereits installierten Beatmungssystemen auf- und umgerüstet.
Um die zusätzlichen Kapazitäten möglichst effektiv zu nutzen, hat Helios Deutschland selektiv Schichtarbeitsmodelle angepasst und Vorkehrungen getroffen, Fachpersonal innerhalb seines Krankenhausnetzwerks dort einzusetzen, wo dieses besonders gebraucht wird.
Bei der Versorgung mit wichtigen Materialien wie z.B. Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung überwacht Helios Deutschland sorgfältig seine Bestände und baut zusätzliche Vorräte auf.
„Die Welt steht in diesen Wochen und Monaten vor besonderen Herausforderungen. Es geht darum, zusammenzuhalten und mit Einsatz und Augenmaß eine weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gleichzeitig muss eine möglichst gute, reibungslose Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben. Ein besonderer Dank gilt den vielen Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften, ob sie bei Fresenius oder woanders arbeiten. Sie werden jetzt mehr denn je gebraucht und zeigen Tag für Tag besonderen Einsatz. Als Gesundheitskonzern tragen wir in dieser Situation besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung müssen und werden wir gerecht werden“, sagte Stephan Sturm, Vorstandsvorsitzender von Fresenius.
Um die finanziellen Belastungen für das deutsche Gesundheitswesen abzumildern, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Krankenhäusern während der Covid-19-Pandemie vorgelegt, welchen der Bundestag am Mittwoch verabschiedet hat. Das Gesetz sieht folgende Eckpunkte vor:
- Kompensationspauschale von 560 Euro je im Vergleich zu 2019 ausgefallenem Behandlungstag.
- Pauschale Pflegekostenfinanzierung von mindestens 185 Euro je Pflegetag.
- Pauschale Vergütung gestiegener Materialkosten für Schutzkleidung etc. von 50 Euro je Patient.
- Begleichung aller Rechnungen im Jahr 2020 durch die gesetzlichen Krankenkassen bereits nach fünf Tagen.
- Deutliche Senkung der MDK-Prüfquote der Krankenkassen und Streichung von Mindeststrafzahlungen für dieses und das kommende Jahr.
- Investitionszuschuss von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett. Darüberhinausgehende Kosten können bei den Ländern geltend gemacht werden.
Fresenius Helios begrüßt das Gesetz als für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Deutschlands Krankenhäuser grundsätzlich geeignete Maßnahme. Unter der Annahme, dass sich die Covid-19-Pandemie im Sommer deutlich abschwächt, geht das Unternehmen derzeit davon aus, dass sich infolge der Pandemie zwar negative, insgesamt aber keine wesentlichen finanziellen Effekte für Helios Deutschland im Geschäftsjahr 2020 ergeben werden.
Dr. Francesco De Meo, CEO von Fresenius Helios, sagte: „Es ist unser Anspruch, ethisch verantwortliches Handeln für unsere Patientinnen und Patienten mit einem hohen Maß an Effizienz zu verbinden. Dafür haben wir in den letzten Jahren erheblich in unsere Kliniken, in unsere Medizintechnik und auch in die Verstärkung unseres Personals investiert. Das macht sich nun bezahlt. Die enge Vernetzung unserer Krankenhäuser verschafft uns die nötige Flexibilität, Personal und Material genau da einzusetzen, wo die Patientinnen und Patienten es am dringendsten benötigen. Und der europaweite Austausch, eingebettet in das globale Netzwerk von Fresenius, macht uns durch die Erfahrungen anderer Kollegen schnell klüger. Wir sind deshalb bestens aufgestellt im gemeinsamen Kampf gegen Covid-19.“
Fresenius engagiert sich zudem in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem hohen Ansteckungsrisiko. Die derzeitigen Behandlungseinschränkungen und Infektionsrisiken bilden für chronisch Kranke hohe Hürden, wenn es darum geht, in örtlichen Arztpraxen die Behandlung und Unterstützung zu erhalten, die sie benötigen. Speziell für diese Patienten können digitale Gesundheitsangebote eine geeignete Alternative sein. Die Fresenius-Tochtergesellschaft Curalie bietet nach der Übernahme der Digitalen Gesundheitsgruppe ein noch breiteres Spektrum digitaler Gesundheitsdienstleistungen für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Nieren- und Herzerkrankungen bis hin zu Rehabilitationspatienten in der orthopädischen Nachsorge. Für die Dauer der aktuellen Covid-19-Pandemie wird Curalie seine digitalen Gesundheitsdienste unter https://curalie.info/ kostenlos zur Verfügung stellen. Zudem bietet Helios unter der Telefonnummer (0800) 8 123 456 eine deutschlandweite 24-Stunden-Hotline für Fragen rund um das Sars-CoV-2-Virus an, über die Patientinnen und Patienten jetzt auch psychologische Beratung erhalten können. Damit tragen Fresenius und Curalie dazu bei, die kontinuierliche medizinische Versorgung besonders bedürftiger und gefährdeter Patientengruppen sicherzustellen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Nach Lockerung der von der Regierung verhängten Covid-19-Quarantänebeschränkungen sind nahezu alle Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Fresenius Kabi in China an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt. So konnte das Unternehmen die Produktion wieder auf das normale Niveau hochfahren. Mit einer weiteren Stabilisierung der Situation erwartet Fresenius Kabi auch eine schrittweise Wiederaufnahme der Außendienstaktivitäten in China. Trotz gewisser Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Quarantänemaßnahmen war es zu keiner größeren Produktionsunterbrechung bei Fresenius Kabi gekommen. Das Unternehmen ist damit in der Lage, die chinesische Bevölkerung mit wichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu versorgen.
Nach Lockerung der von der Regierung verhängten Covid-19-Quarantänebeschränkungen sind nahezu alle Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter von Fresenius Kabi in China an ihre Arbeitsplätze zurückgekehrt. So konnte das Unternehmen die Produktion wieder auf das normale Niveau hochfahren. Mit einer weiteren Stabilisierung der Situation erwartet Fresenius Kabi auch eine schrittweise Wiederaufnahme der Außendienstaktivitäten in China. Trotz gewisser Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Quarantänemaßnahmen war es zu keiner größeren Produktionsunterbrechung bei Fresenius Kabi gekommen. Das Unternehmen ist damit in der Lage, die chinesische Bevölkerung mit wichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu versorgen.
- Alle Krankenhäuser der Quirónsalud-Gruppe halten den Betrieb in vollem Umfang aufrecht und arbeiten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden
- Spekulationen über mögliche Verstaatlichung privater Krankenhäuser entbehren jeder Grundlage
Spaniens größte private Krankenhausgruppe Quirónsalud, Teil von Fresenius Helios, unterstützt vollumfänglich und mit allen verfügbaren Ressourcen die Maßnahmen der spanischen Regierung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Seit deren Ausbruch arbeitet Quirónsalud eng und vertrauensvoll mit den nationalen und regionalen Gesundheitsbehörden zusammen, um trotz der schwierigen Umstände möglichst viele Patientinnen und Patienten medizinisch zu versorgen.
Quirónsalud verfügt heute spanienweit über rund 400 Intensivbetten in seinen rund 50 Krankenhäusern. Diese Zahl soll kurzfristig weiter erhöht werden. Daneben unternimmt das Unternehmen alle Anstrengungen, weiterhin auch alle anderen Patientinnen und Patienten medizinisch zu versorgen, die dringend darauf angewiesen sind, beispielsweise Schwangere sowie Krebs- und andere Notfallpatienten.
Trotz des hohen Aufkommens von Verdachtsfällen und bestätigt mit dem Virus infizierten Patientinnen und Patienten gelingt es dank des außerordentlichen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Betrieb in allen Krankenhäusern aufrecht zu erhalten. Zudem ist es Quirónsalud bislang gelungen – trotz der stark gestiegenen Nachfrage –, die Versorgung aller seiner Krankenhäuser mit ausreichenden Mengen an wichtigen medizinischen Produkten sicherzustellen.
Im Rahmen des erklärten Ausnahmezustandes ist die spanische Regierung zeitweise dazu befugt, alle Krankenhäuser des Landes unter ihren direkten Zugriff zu stellen. Maßnahmen dieser Art sind auch in bestehenden Krisenplänen vieler anderer europäischer Länder enthalten. Diese ermöglichen den Gesundheitsbehörden, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln, um Covid-19-Patientinnen und -Patienten so effektiv wie möglich zu behandeln. Quirónsalud unterstützt diese Maßnahmen vollumfänglich, da dies ein in dieser Ausnahmesituation sinnvolles zentrales Management aller Kapazitäten erlaubt. Somit kann schnell auf sich ändernde Umstände reagiert und das Virus durch ein koordiniertes Zusammenwirken des gesamten Gesundheitssystems effektiv bekämpft werden.
Spekulationen über eine mögliche „Verstaatlichung“ privater Krankenhäuser in Spanien entbehren dagegen jeder Grundlage. Quirónsalud hat bereits die von den Behörden geforderten zusätzlichen Bettenkapazitäten geschaffen. Das Unternehmen wird weiterhin eng mit den Behörden kooperieren und damit die gemeinsamen Anstrengungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zum Wohle Spaniens und dessen gesamter Bevölkerung maßgeblich unterstützen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.