Skip to main content
In 19 privaten Tageskliniken in Australien bietet Cura verschiedenste ambulante Behandlungen an.
Download Image (JPG 4346KB)

Fresenius Medical Care, der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, übernimmt die Mehrheit an der Cura Group („Cura“), einem führenden Betreiber von Tageskliniken in Australien.

In 19 privaten Tageskliniken in Australien bietet Cura verschiedenste ambulante Behandlungen an. Cura wurde 2008 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2015/2016 einen Umsatz von 127 Millionen Australischen Dollar (rund 87 Millionen Euro).

Mit Übernahme der Tageskliniken von Cura wächst das Netzwerk von Fresenius Medical Care in Australien auf rund 40 ambulante Einrichtungen. Die Übernahme ermöglicht Fresenius Medical Care eine umfassende, verschiedene Therapien koordinierende Behandlung der Patienten. Zudem kann das Unternehmen damit an weiteren Orten Dialysebehandlungen anbieten.

Die Übernahme steht unter Vorbehalt der Zustimmung der übrigen Anteilseigner von Cura sowie der behördlichen Genehmigung und wird mit einer Kombination aus Barmitteln und Fremdkapital finanziert. Fresenius Medical Care rechnet mit einem positiven Beitrag von Cura zum operativen Ergebnis im ersten Jahr nach Abschluss der Übernahme.

Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, von denen sich weltweit mehr als 2,8 Millionen Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netz aus 3.579 Dialysezentren betreut das Unternehmen weltweit 306.366 Dialysepatienten. Fresenius Medical Care ist zudem der führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Dialysegeräten und Dialysefiltern. Im Bereich Versorgungsmanagement baut das Unternehmen sein Angebot zusätzlicher medizinischer Dienstleistungen rund um die Dialyse aus. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME) und an der Börse New York (FMS) notiert.

Weitere Informationen im Internet unter www.freseniusmedicalcare.com/de.

Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen.
Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und
zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 

Die folgenden Seiten enthalten Informationen und Dokumente, die nur zu Informationszwecken gedacht sind. Diese stellen weder ein Angebot noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder sonstige Wertpapierdienstleistungen dar; ferner sind die hierin enthaltenen Informationen oder Dokumente nicht als Grundlage einer vertraglichen oder anderweitigen Verpflichtung gedacht. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht ohne Registrierung bzw. Befreiung von der Registrierung nach dem U.S. Securities Act 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung angeboten oder verkauft werden. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere werden nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und nicht Personen angeboten, die in den Vereinigten Staaten von Amerika wohnhaft sind oder sonst als "US Persons" im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933, in seiner derzeit geltenden Fassung, gelten.

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN UND DOKUMENTE SIND NICHT FÜR PERSONEN BESTIMMT, DIE
(I) IHREN WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN HABEN ODER SONST ALS "US PERSONS" IM SINNE DER REGULATION S DES US SECURITIES ACT 1933, IN SEINER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG, GELTEN ODER
(II) EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG UNTERLIEGEN, NACH WELCHER SOLCHE PERSONEN KEINEN ZUGANG ZU SOLCHEN INFORMATIONEN HABEN DÜRFEN. DIE INFORMATIONEN DÜRFEN VON DEN GENANNTEN PERSONEN WEDER EINGESEHEN NOCH AN DIESE VERTEILT WERDEN.

Um Zugang zu den folgenden Seiten dieser Website zu erhalten, müssen Sie bestätigen, dass Sie
(i) nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien wohnhaft sind oder sonst als "US Persons" im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933, in seiner derzeit geltenden Fassung, gelten,
(ii) keine Person sind, die durch das auf sie anwendbare Recht im Zugang zu diesen Informationen beschränkt ist,
(iii) keine der hierin enthaltenen Informationen oder Dokumente an die genannten Personen weiterleiten werden und
(iv) nicht für eine im Zugang beschränkte Person handeln.

Durch Anklicken des "Akzeptieren"-Feldes erklären Sie diese Bestätigung.

 


DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT

 

 

Der anfängliche Wandlungspreis der eigenkapital-neutralen Fresenius-Wandelanleihe mit einem Nominalvolumen von 500 Mio € und einer Laufzeit bis 2024 beträgt 107,0979 €. Dies entspricht einer Prämie von 45 % auf den Referenzkurs1 der Fresenius-Aktie von 73,8606 €. Das anfängliche Wandlungsverhältnis beträgt 933,72512 je 100.000 € Nennbetrag der Wandelanleihe.

Fresenius hatte die eigenkapital-neutrale Wandelanleihe am 31. Januar 2017 begeben.

1Der Referenzkurs wurde bestimmt als arithmetischer Durchschnitt der täglichen volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurse der Fresenius-Aktie während einer Periode von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen, beginnend mit dem 20. Januar 2017.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben dienen nur der Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen.

Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung (ob unmittelbar oder mittelbar) in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine US-Person bestimmt. Die Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder Anleihen an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder an eine US-Person), Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Die in dieser Bekanntmachung genannte Anleihe darf in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist und diesen nicht unterliegt. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans registriert. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten eines (Staats-)Bürgers von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder einer in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen Person angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan erfolgt kein öffentliches Angebot der Anleihe.

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die "zukunftsbezogene Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Kennzeichnend für zukunftsbezogene Aussagen ist die Verwendung von typischen Begriffen wie "glaubt", "schätzt", "plant", "rechnet damit", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "dürfte" oder ihren jeweiligen negativen Formen oder sonstigen Varianten oder vergleichbaren Begriffen oder die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsbezogene Aussagen können erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und solche Abweichungen treten häufig ein, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Zukunftsbezogene Aussagen spiegeln die derzeitige Einschätzung der Emittentin bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen Risiken bezüglich zukünftiger Ereignisse und anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Zukunftsbezogene Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Bekanntmachung enthaltene zukunftsbezogene Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu ändern.

Niemand kann und darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit verlassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen.

Der Zeitpunkt der Einbeziehung der Anleihe in den Handel kann durch Faktoren wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es ist nicht garantiert, dass es zu einer Einbeziehung kommen wird, und Sie sollten ihre finanziellen Entscheidungen nicht auf die von der Emittentin derzeit beabsichtigte Einbeziehung stützen. Der Erwerb der Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist für einen Anleger mit einem erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages verbunden. Personen, die solche Anlagen in Betracht ziehen, sollten sich von einer dazu bevollmächtigten Person, die auf die Beratung zu solchen Anlagen spezialisiert ist, beraten lassen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anleiheemission dar. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Anleiheemission für die betreffende Person von einem professionellen Berater beraten lassen.

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT


 

Der anfängliche Wandlungspreis der eigenkapital-neutralen Fresenius-Wandelanleihe mit einem Nominalvolumen von 500 Mio € und einer Laufzeit bis 2024 beträgt 107,0979 €. Dies entspricht einer Prämie von 45 % auf den Referenzkurs1 der Fresenius-Aktie von 73,8606 €. Das anfängliche Wandlungsverhältnis beträgt 933,72512 je 100.000 € Nennbetrag der Wandelanleihe.

Fresenius hatte die eigenkapital-neutrale Wandelanleihe am 31. Januar 2017 begeben.

1Der Referenzkurs wurde bestimmt als arithmetischer Durchschnitt der täglichen volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurse der Fresenius-Aktie während einer Periode von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen, beginnend mit dem 20. Januar 2017.

 

 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben dienen nur der Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen.

Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung (ob unmittelbar oder mittelbar) in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine US-Person bestimmt. Die Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder Anleihen an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder an eine US-Person), Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Die in dieser Bekanntmachung genannte Anleihe darf in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist und diesen nicht unterliegt. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans registriert. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten eines (Staats-)Bürgers von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder einer in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen Person angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan erfolgt kein öffentliches Angebot der Anleihe.

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die "zukunftsbezogene Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Kennzeichnend für zukunftsbezogene Aussagen ist die Verwendung von typischen Begriffen wie "glaubt", "schätzt", "plant", "rechnet damit", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "dürfte" oder ihren jeweiligen negativen Formen oder sonstigen Varianten oder vergleichbaren Begriffen oder die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsbezogene Aussagen können erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und solche Abweichungen treten häufig ein, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Zukunftsbezogene Aussagen spiegeln die derzeitige Einschätzung der Emittentin bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen Risiken bezüglich zukünftiger Ereignisse und anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Zukunftsbezogene Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und die mit ihr verbundenen Unternehmen übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Bekanntmachung enthaltene zukunftsbezogene Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu ändern.

Niemand kann und darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit verlassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen.

Der Zeitpunkt der Einbeziehung der Anleihe in den Handel kann durch Faktoren wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es ist nicht garantiert, dass es zu einer Einbeziehung kommen wird, und Sie sollten ihre finanziellen Entscheidungen nicht auf die von der Emittentin derzeit beabsichtigte Einbeziehung stützen. Der Erwerb der Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist für einen Anleger mit einem erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages verbunden. Personen, die solche Anlagen in Betracht ziehen, sollten sich von einer dazu bevollmächtigten Person, die auf die Beratung zu solchen Anlagen spezialisiert ist, beraten lassen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anleiheemission dar. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Anleiheemission für die betreffende Person von einem professionellen Berater beraten lassen.

 

Fresenius Helios hat den Erwerb von IDC Salud Holding S.L.U. („Quirónsalud”), dem mit Abstand größten privaten Krankenhausbetreiber in Spanien, planmäßig zum 31. Januar 2017 abgeschlossen. Quirónsalud wird ab 1. Februar 2017 konsolidiert.

5,36 Mrd € des Kaufpreises von insgesamt 5,76 Mrd € hat Fresenius bereits über verschiedene Fremdkapitalinstrumente finanziert. Die restlichen 400 Mio € werden in Form von Fresenius-Aktien erbracht. Dazu wurden heute 6.108.176 neue Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben.

Mit 43 Krankenhäusern, 39 ambulanten Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement bietet Quirónsalud in Spanien ein umfassendes medizinisches Leistungsspektrum in der stationären und ambulanten Versorgung. Die Gruppe ist in allen wirtschaftlich wichtigen Ballungsräumen Spaniens vertreten und beschäftigt rund 35.000 Mitarbeiter. Mit dem Erwerb baut Fresenius Helios seine Position als Europas größter privater Klinikbetreiber aus.

 

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius Helios hat den Erwerb von IDC Salud Holding S.L.U. („Quirónsalud”), dem mit Abstand größten privaten Krankenhausbetreiber in Spanien, planmäßig zum 31. Januar 2017 abgeschlossen. Quirónsalud wird ab 1. Februar 2017 konsolidiert.

5,36 Mrd € des Kaufpreises von insgesamt 5,76 Mrd € hat Fresenius bereits über verschiedene Fremdkapitalinstrumente finanziert. Die restlichen 400 Mio € werden in Form von Fresenius-Aktien erbracht. Dazu wurden heute 6.108.176 neue Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben.

Mit 43 Krankenhäusern, 39 ambulanten Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement bietet Quirónsalud in Spanien ein umfassendes medizinisches Leistungsspektrum in der stationären und ambulanten Versorgung. Die Gruppe ist in allen wirtschaftlich wichtigen Ballungsräumen Spaniens vertreten und beschäftigt rund 35.000 Mitarbeiter. Mit dem Erwerb baut Fresenius Helios seine Position als Europas größter privater Klinikbetreiber aus.

 

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts¬streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius Medical Care Holdings, Inc., die nordamerikanische Tochtergesellschaft der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (FMC), erhält eine Vergütungsnachzahlung für Behandlungen von US-Kriegsveteranen zwischen Januar 2009 und 15. Februar 2011. Damit endet ein seit März 2014 laufendes Verfahren mit einer gütlichen Einigung mit dem Kriegsveteranen- und dem Justizministerium.1

Die Nachzahlung wird den Umsatz von FMC im Jahr 2017 um rund 100 Millionen Euro erhöhen. Der positive Effekt auf das Konzernergebnis nach Steuern, das auf die Anteilseigner der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA entfällt, wird voraussichtlich rund 45 bis 50 Millionen Euro betragen. Die Zahlung wird zeitnah erwartet.

1Fresenius Medical Care Holdings, Inc. v. United States, Case No. 2014 Civ. 00187 (U.S. Court of Federal Claims).

 

Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, von denen sich weltweit mehr als 2,8 Millionen Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netz aus 3.579 Dialysezentren betreut das Unternehmen weltweit 306.366 Dialysepatienten. Fresenius Medical Care ist zudem der führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Dialysegeräten und Dialysefiltern. Im Bereich Versorgungsmanagement baut das Unternehmen sein Angebot zusätzlicher medizinischer Dienstleistungen rund um die Dialyse aus. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME) und an der Börse New York (FMS) notiert.

Weitere Informationen im Internet unter www.freseniusmedicalcare.com/de.

Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Der beliebte Bad Homburger Gesundheitswochen-Triathlon feiert Jubiläum. Am Sonntag, 21. Mai 2017, fällt im Bad Homburger Seedammbad zum zehnten Mal der Startschuss für den inzwischen weit über die Grenzen der Kurstadt bekannten Dreikampf. Teilnehmen können alle, die Spaß an der sportlichen Herausforderung haben – sowohl Anfänger als auch ambitionierte Sportler. Anmeldungen für das große Breitensport-Ereignis nimmt der Gesundheitskonzern Fresenius ab sofort entgegen. Frühentschlossene profitieren noch bis Ende Februar von einer vergünstigten Startgebühr und zahlen nur fünf statt zehn Euro.

Die Distanzen beim Gesundheitswochen-Triathlon sind deutlich kürzer als beim klassischen Triathlon und daher auch von weniger geübten Sportlern zu bewältigen: Die Schwimmstrecke über 200 Meter liegt im beheizten Bad Homburger Seedammbad, die Rad-Runde über zwölf Kilometer führt durch den Hardtwald und der drei Kilometer lange Endspurt durch den Kurpark. Spaß und Fitness stehen dabei im Vordergrund, eine offizielle Zeitmessung gibt es nicht. Möglich wird die landschaftlich wie sportlich reizvolle Streckenführung durch die enge Zusammenarbeit der drei Veranstalter Fresenius, Stadt Bad Homburg und Bad Homburger Kur- und Kongreß-GmbH.

Beim ersten Gesundheitswochen-Triathlon 1999 gingen bereits rund 300 Teilnehmer an den Start. Schon damals lobten die Sportler die professionellen Bedingungen und die entspannte Atmosphäre, die keinen Wettkampfdruck aufkommen lässt. „Der Triathlon war von Anfang an eine Veranstaltung, die vor allem Spaß machen soll. Und das wird auch so bleiben“, so Daniela Hegemann, Organisatorin des Gesundheitswochen-Triathlons seit der ersten Stunde. „Besonders freue ich mich über die vielen vertrauten Gesichter von Teilnehmern, die jedes Mal wieder mitmachen – egal ob bei Sonnenschein oder Regen.“

Einer dieser Stamm-Teilnehmer ist Thomas Koch, Leiter der Herstellung bei Fresenius Kabi in Friedberg. Er war schon beim Auftakt 1999 am Start und hat seither jeden Gesundheitswochen-Triathlon bestritten: „Für mich war das damals mein erster Triathlon überhaupt. Die perfekte Organisation und die kürzeren Strecken waren optimal für den Einstieg. Inzwischen habe ich bei vielen Triathlons mitgemacht, unter anderem fünf Mal beim Ironman. Aber noch immer gilt: Die Saison beginnt für mich mit dem Gesundheitswochen-Triathlon in Bad Homburg.“

In der Geschichte des Triathlons mischten sich auch immer wieder Prominente unter die Teilnehmer, beispielsweise Fußball-Weltmeister Andreas Möller, Schwimm-Olympiasieger Michael Groß oder Triathlon-Star Lothar Leder. Der Gesundheitswochen-Triathlon findet alle zwei Jahre statt und bildet die Auftaktveranstaltung zur Bad Homburger Gesundheitswoche im Herbst. Beim letzten Gesundheitswochen-Triathlon 2015 nahmen fast 500 Freizeitsportler aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet teil.

Auch in diesem Jahr starten die Teilnehmer ab 10 Uhr im Zehn-Minuten-Takt in kleinen Gruppen. Im Zielbereich werden sie von einer Band in Empfang genommen und können bis in die frühen Abendstunden bei Snacks Erfahrungen austauschen. Alle Aktiven erhalten zudem ein Finisher-T-Shirt. Die kleinen Gäste können sich über ein Kinderprogramm freuen. Nach der Veranstaltung sind Zielfotos und persönliche Teilnahme-Urkunden im Internet abrufbar.

Kinder zwischen zehn und 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an den Start. Für die Radstrecke besteht für alle Teilnehmer Helmpflicht. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es unter www.fresenius.de/triathlon.

Die geplante Verordnung der US-Gesundheitsbehörde CMS (Centers for Medicare und Medicaid) über finanzielle Zuschüsse zur Krankenversicherung von bedürftigen Dialysepatienten bleibt außer Kraft. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat das zuständige US-Gericht am Mittwoch erlassen, nachdem Patientenvertreter und Dialyseanbieter, darunter Fresenius Medical Care, in den USA gegen die Verordnung Klage eingereicht hatten.

Am 12. Januar hatte das Gericht das Inkrafttreten der Verordnung für zunächst 14 Tage ausgesetzt. Die nun erlassene einstweilige Verfügung bleibt für unbestimmte Zeit bestehen, solange das Gericht diese nicht ändert.

Die Verordnung hätte – vereinfacht gesagt – verhindert, dass bedürftige Dialysepatienten einen über das Minimum hinausgehenden Krankenversicherungsschutz erwerben können, wenn sie von gemeinnützigen Organisationen wie dem American Kidney Fund Zuschüsse zur Finanzierung ihres Versicherungsbeitrags erhalten. Dialysepatienten würden damit schlechter gestellt als andere Patientengruppen.

Fresenius Medical Care ist der weltweit führende Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Nierenerkrankungen, von denen sich weltweit mehr als 2,8 Millionen Patienten regelmäßig einer Dialysebehandlung unterziehen. In einem Netz aus 3.579 Dialysezentren betreut das Unternehmen weltweit 306.366 Dialysepatienten. Fresenius Medical Care ist zudem der führende Anbieter von Dialyseprodukten wie Dialysegeräten und Dialysefiltern. Im Bereich Versorgungsmanagement baut das Unternehmen sein Angebot zusätzlicher medizinischer Dienstleistungen rund um die Dialyse aus. Fresenius Medical Care ist an der Börse Frankfurt (FME) und an der Börse New York (FMS) notiert.

Weitere Informationen im Internet unter www.freseniusmedicalcare.com/de.

Rechtliche Hinweise:
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius Medical Care übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT


 

Fresenius hat erfolgreich eine eigenkapital-neutrale Wandelanleihe im Volumen von 500 Mio € mit einer Laufzeit bis 2024 platziert.

Die Wandelanleihe ist unverzinslich und wird zu einem Emissionspreis von 101,00 % ausgegeben, was einer Rückzahlungsrendite von -0,142 % pro Jahr entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Prämie von 45 % über dem Referenzkurs1 der Fresenius-Aktie festgesetzt.

1Der Referenzkurs wird bestimmt als arithmetischer Durchschnitt der täglichen volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurse der Fresenius-Aktie während einer Periode von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen, beginnend mit dem 20.01.2017.

Die Fremdkapitalfinanzierung für den Erwerb von Quirónsalud, Spaniens größter privater Krankenhausgruppe, ist damit abgeschlossen.

Fresenius wird die Akquisition deutlich günstiger finanzieren können als erwartet. Das Unternehmen hatte ursprünglich mit einer Durchschnittsverzinsung von 2,0 % über alle verwendeten Finanzierungsinstrumente gerechnet.

Die Anleihe wurde im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA angeboten. Mit Bestimmung des Referenzkurses wird voraussichtlich am 02.02.2017 nach Börsenschluss der anfängliche Wandlungspreis ermittelt. Emission und Lieferung der Anleihe erfolgen am 31.01.2017.

Fresenius beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Credit Suisse Securities (Europe) Limited und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Emission als Joint Global Coordinators zusammen mit Crédit Agricole Corporate and Investment Bank als Joint Bookrunners.

Die Kontrahenten der von Fresenius erworbenen Call-Optionen werden ihrerseits ihre Positionen über Aktienkäufe bzw. -verkäufe oder über andere Geschäfte absichern.

 

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben dienen nur der Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Weder die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking noch die Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (die "Joint Bookrunners") noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder erteilen irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben (oder dafür, ob Angaben in dieser Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder irgendwelcher anderer Informationen über die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form, unabhängig davon wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für Verluste gleich welcher Art, die aufgrund einer Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder aus sonstigen Gründen im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung entstehen.

Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung (ob unmittelbar oder mittelbar) in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine US-Person bestimmt. Die Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder Anleihen an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder an eine US-Person), Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Die in dieser Bekanntmachung genannte Anleihe darf in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist und diesen nicht unterliegt. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans registriert. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten eines (Staats-)Bürgers von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder einer in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen Person angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan erfolgt kein öffentliches Angebot der Anleihe.

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die "zukunftsbezogene Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Kennzeichnend für zukunftsbezogene Aussagen ist die Verwendung von typischen Begriffen wie "glaubt", "schätzt", "plant", "rechnet damit", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "dürfte" oder ihren jeweiligen negativen Formen oder sonstigen Varianten oder vergleichbaren Begriffen oder die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsbezogene Aussagen können erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und solche Abweichungen treten häufig ein, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Zukunftsbezogene Aussagen spiegeln die derzeitige Einschätzung der Emittentin bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen Risiken bezüglich zukünftiger Ereignisse und anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Zukunftsbezogene Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und die Joint Bookrunner und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Bekanntmachung enthaltene zukunftsbezogene Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu ändern.

Niemand kann und darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit verlassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen.

Der Zeitpunkt der Einbeziehung der Anleihe in den Handel kann durch Faktoren wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es ist nicht garantiert, dass es zu einer Einbeziehung kommen wird, und Sie sollten ihre finanziellen Entscheidungen nicht auf die von der Emittentin derzeit beabsichtigte Einbeziehung stützen. Der Erwerb der Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist für einen Anleger mit einem erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages verbunden. Personen, die solche Anlagen in Betracht ziehen, sollten sich von einer dazu bevollmächtigten Person, die auf die Beratung zu solchen Anlagen spezialisiert ist, beraten lassen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anleiheemission dar. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Anleiheemission für die betreffende Person von einem professionellen Berater beraten lassen.

Die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking und Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, handeln im Zusammenhang mit der Anleiheemission ausschließlich für die Emittentin und für niemanden sonst. Sie werden keine andere Person als ihren Kunden im Zusammenhang mit der Anleiheemission ansehen und sind gegenüber keiner anderen Person als der Emittentin für die Bereitstellung des ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutzes oder für die Beratung zu der Anleiheemission, zu dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder zu irgendwelchen darin genannten Transaktionen, Maßnahmen oder sonstigen Angelegenheiten verantwortlich.

Im Zusammenhang mit der Anleiheemission können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung die Anleihe der Emittentin zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft die Anleihe oder andere Wertpapiere der Emittentin oder darauf bezogene Anlagen im Zusammenhang mit der Anleiheemission oder sonstwie halten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder in sonstiger Weise darin handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Anlagen oder Geschäfte offenzulegen, sofern sie hierzu nicht nach gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind.

 

Die folgenden Seiten enthalten Informationen und Dokumente, die nur zu Informationszwecken gedacht sind. Diese stellen weder ein Angebot noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren noch eine Anlageberatung oder sonstige Wertpapierdienstleistungen dar; ferner sind die hierin enthaltenen Informationen oder Dokumente nicht als Grundlage einer vertraglichen oder anderweitigen Verpflichtung gedacht. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht ohne Registrierung bzw. Befreiung von der Registrierung nach dem U.S. Securities Act 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung angeboten oder verkauft werden. Die auf den folgenden Seiten beschriebenen Wertpapiere werden nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika und nicht Personen angeboten, die in den Vereinigten Staaten von Amerika wohnhaft sind oder sonst als "US Persons" im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933, in seiner derzeit geltenden Fassung, gelten.

DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN UND DOKUMENTE SIND NICHT FÜR PERSONEN BESTIMMT, DIE
(I) IHREN WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN HABEN ODER SONST ALS "US PERSONS" IM SINNE DER REGULATION S DES US SECURITIES ACT 1933, IN SEINER DERZEIT GELTENDEN FASSUNG, GELTEN ODER
(II) EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG UNTERLIEGEN, NACH WELCHER SOLCHE PERSONEN KEINEN ZUGANG ZU SOLCHEN INFORMATIONEN HABEN DÜRFEN. DIE INFORMATIONEN DÜRFEN VON DEN GENANNTEN PERSONEN WEDER EINGESEHEN NOCH AN DIESE VERTEILT WERDEN.

Um Zugang zu den folgenden Seiten dieser Website zu erhalten, müssen Sie bestätigen, dass Sie
(i) nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien wohnhaft sind oder sonst als "US Persons" im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933, in seiner derzeit geltenden Fassung, gelten,
(ii) keine Person sind, die durch das auf sie anwendbare Recht im Zugang zu diesen Informationen beschränkt ist,
(iii) keine der hierin enthaltenen Informationen oder Dokumente an die genannten Personen weiterleiten werden und
(iv) nicht für eine im Zugang beschränkte Person handeln.

Durch Anklicken des "Akzeptieren"-Feldes erklären Sie diese Bestätigung.

 


DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT

 

 

 

Fresenius hat erfolgreich eine eigenkapital-neutrale Wandelanleihe im Volumen von 500 Mio € mit einer Laufzeit bis 2024 platziert.

Die Wandelanleihe ist unverzinslich und wird zu einem Emissionspreis von 101,00 % ausgegeben, was einer Rückzahlungsrendite von -0,142 % pro Jahr entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Prämie von 45 % über dem Referenzkurs1 der Fresenius-Aktie festgesetzt.

Die Fremdkapitalfinanzierung für den Erwerb von Quirónsalud, Spaniens größter privater Krankenhausgruppe, ist damit abgeschlossen.

Fresenius wird die Akquisition deutlich günstiger finanzieren können als erwartet. Das Unternehmen hatte ursprünglich mit einer Durchschnittsverzinsung von 2,0 % über alle verwendeten Finanzierungsinstrumente gerechnet.

Die Anleihe wurde im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA angeboten. Mit Bestimmung des Referenzkurses wird voraussichtlich am 02.02.2017 nach Börsenschluss der anfängliche Wandlungspreis ermittelt. Emission und Lieferung der Anleihe erfolgen am 31.01.2017.

Fresenius beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Credit Suisse Securities (Europe) Limited und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Emission als Joint Global Coordinators zusammen mit Crédit Agricole Corporate and Investment Bank als Joint Bookrunners.

Die Kontrahenten der von Fresenius erworbenen Call-Optionen werden ihrerseits ihre Positionen über Aktienkäufe bzw. -verkäufe oder über andere Geschäfte absichern.


1Der Referenzkurs wird bestimmt als arithmetischer Durchschnitt der täglichen volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurse der Fresenius-Aktie während einer Periode von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen, beginnend mit dem 20.01.2017

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben dienen nur der Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Weder die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking noch die Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (die "Joint Bookrunners") noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder erteilen irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben (oder dafür, ob Angaben in dieser Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder irgendwelcher anderer Informationen über die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form, unabhängig davon wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für Verluste gleich welcher Art, die aufgrund einer Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder aus sonstigen Gründen im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung entstehen.

Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung (ob unmittelbar oder mittelbar) in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine US-Person bestimmt. Die Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder Anleihen an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder an eine US-Person), Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Die in dieser Bekanntmachung genannte Anleihe darf in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist und diesen nicht unterliegt. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans registriert. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten eines (Staats-)Bürgers von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder einer in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen Person angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan erfolgt kein öffentliches Angebot der Anleihe.

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die "zukunftsbezogene Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Kennzeichnend für zukunftsbezogene Aussagen ist die Verwendung von typischen Begriffen wie "glaubt", "schätzt", "plant", "rechnet damit", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "dürfte" oder ihren jeweiligen negativen Formen oder sonstigen Varianten oder vergleichbaren Begriffen oder die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsbezogene Aussagen können erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und solche Abweichungen treten häufig ein, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Zukunftsbezogene Aussagen spiegeln die derzeitige Einschätzung der Emittentin bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen Risiken bezüglich zukünftiger Ereignisse und anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Zukunftsbezogene Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.

Die Emittentin und die Joint Bookrunner und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Bekanntmachung enthaltene zukunftsbezogene Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu ändern.

Niemand kann und darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit verlassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen.

Der Zeitpunkt der Einbeziehung der Anleihe in den Handel kann durch Faktoren wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es ist nicht garantiert, dass es zu einer Einbeziehung kommen wird, und Sie sollten ihre finanziellen Entscheidungen nicht auf die von der Emittentin derzeit beabsichtigte Einbeziehung stützen. Der Erwerb der Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist für einen Anleger mit einem erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages verbunden. Personen, die solche Anlagen in Betracht ziehen, sollten sich von einer dazu bevollmächtigten Person, die auf die Beratung zu solchen Anlagen spezialisiert ist, beraten lassen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anleiheemission dar. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Anleiheemission für die betreffende Person von einem professionellen Berater beraten lassen.

Die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking und Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, handeln im Zusammenhang mit der Anleiheemission ausschließlich für die Emittentin und für niemanden sonst. Sie werden keine andere Person als ihren Kunden im Zusammenhang mit der Anleiheemission ansehen und sind gegenüber keiner anderen Person als der Emittentin für die Bereitstellung des ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutzes oder für die Beratung zu der Anleiheemission, zu dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder zu irgendwelchen darin genannten Transaktionen, Maßnahmen oder sonstigen Angelegenheiten verantwortlich.

Im Zusammenhang mit der Anleiheemission können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung die Anleihe der Emittentin zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft die Anleihe oder andere Wertpapiere der Emittentin oder darauf bezogene Anlagen im Zusammenhang mit der Anleiheemission oder sonstwie halten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder in sonstiger Weise darin handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Anlagen oder Geschäfte offenzulegen, sofern sie hierzu nicht nach gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind.

 

Subscribe to