Im Gespräch mit Sabine Schmitt und Lisa Armbruster: Über menschenrechtliche Risiken und Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich
Frage: Frau Armbruster, als globaler Gesundheitskonzern verfügen wir über Standards und Prozesse, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Gibt es dennoch Risiken – und wenn ja, welche?
Lisa Armbruster: Ja, trotz hoher Standards identifizieren wir im Rahmen unserer regelmäßigen Risikoanalysen potenzielle menschenrechtliche Risiken. Dabei orientieren wir uns an nationalen und internationalen Verfahren und Leitlinien zur menschenrechtlichen Sorgfalt. In der Vergangenheit haben wir etwa Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als prioritäre Risikofelder definiert. Aber auch personalbezogene Themen wie Diskriminierung und Ungleichbehandlung zählen zu den Bereichen, in denen wir über die Gruppe hinweg Handlungsbedarf sehen.
Frage: Frau Schmitt, was passiert, wenn Sie potenzielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich identifizieren?
Sabine Schmitt: Dann ergreifen wir gezielte Präventionsmaßnahmen, die auf das jeweilige Thema abgestimmt sind. Gleichzeitig greifen wir auf bewährte Standardmaßnahmen zurück, darunter unser verbindlicher Verhaltenskodex, Richtlinien zu Sozial- und Arbeitsstandards sowie unsere Managementsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Wichtig ist uns auch die Sensibilisierung unserer Mitarbeitenden: Schulungen zu menschenrechtlichen Themen sowie Kommunikationsmaßnahmen zur Menschenrechtserklärung tragen dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen. Denn jede und jeder Einzelne kann mithelfen – etwa durch das Bekanntmachen mit unserer Menschenrechtserklärung oder durch die Meldung von Verdachtsfällen.
Frage: Frau Armbruster, wie unterstützen Sie die Einhaltung menschenrechtlicher Standards konkret im Personalbereich?
Lisa Armbruster: Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Personalprozesse weltweit menschenrechtskonform gestaltet sind – zum Beispiel durch standardisierte Richtlinien, Trainings und ein starkes internes Kontrollsystem. Darüber hinaus fördern wir eine Kultur des offenen Dialogs. Mitarbeitende sollen sich sicher fühlen, wenn sie auf Missstände hinweisen – etwa über unseren etablierten Beschwerdemechanismus oder im direkten Gespräch mit unseren Personal- oder Integrity-Teams.
Frage: Frau Schmitt, ein identifiziertes Risikofeld, das Sie auch im Nachhaltigkeitsbericht nach EU-Recht (CSRD) 2024 berichtet haben, ist die Entlohnung. Wie stellen Sie sicher, dass die Bezahlung im gesamten Konzern fair und gesetzeskonform erfolgt?
Sabine Schmitt: Alle lokalen Vergütungspraktiken müssen den jeweils geltenden Mindestlohnvorschriften entsprechen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei den lokalen Personalteams, die regelmäßige Überprüfungen durchführen – insbesondere in Märkten mit hoher Inflation oder wirtschaftlicher Unsicherheit. Die globale Personal-Organisation unterstützt dabei durch eine zentrale Überwachung auf Basis von Daten aus unserem globalen Personal-System.
Kommt es zu Abweichungen, greifen klar definierte Eskalationsprozesse. Ein Beispiel: Im Jahr 2024 haben wir einen Fall identifiziert, bei dem drei Mitarbeitende aufgrund von Hyperinflation kurzzeitig unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wurden. Die Gehälter wurden umgehend, auch rückwirkend, angepasst. Um solche Situationen künftig zu vermeiden, sind unsere lokalen Personal-Teams in Ländern mit hoher Inflationsdynamik verpflichtet, die Gehaltsniveaus mindestens zweimal pro Jahr mit den gesetzlichen Mindestanforderungen abzugleichen.
Kontakt
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Else-Kröner-Str. 1
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humanrights@fresenius.com
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Sind Sie mit unseren wichtigen Menschenrechtsgrundsätzen vertraut? Werfen Sie einen Blick auf unsere Menschenrechtserklärung und unsere Gruppenrichtlinie zu Arbeits- und Sozialstandards.
Sie vermuten einen Verstoß gegen unsere ethischen Grundsätze? Sie können den Vorfall anonym über unseren Beschwerdemechanismus melden oder sich direkt an die Teams von Integrity oder Human Rights wenden.