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Vorstand und Aufsichtsrat der Fresenius AG werden den Aktionären in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 4. Dezember 2006 vorschlagen, die Fresenius AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) umzuwandeln. Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach EU-Recht. Gleichzeitig werden die Aktionäre gebeten, einer Neueinteilung des Grundkapitals der Fresenius AG (Aktiensplit) zuzustimmen, sodass sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien verdreifacht.

Die vorgeschlagene Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft ist nach dem erfolgreichen Ausbau des internationalen Geschäfts und dem starken Wachstum der vergangenen Jahre ein konsequenter Schritt in der Unternehmensentwicklung. Mit einer modernen Gesellschaftsform, die sich auf europäisches Recht gründet, wird Fresenius der internationalen Ausrichtung des Konzerns und der Förderung einer internationalen und offenen Unternehmenskultur besser gerecht.

Fresenius wird in der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft die bislang mit sichtbarem Erfolg praktizierte sehr gute und effiziente Corporate Governance fortsetzen. Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und die Leitungsorganisation. Das zweistufige System aus Vorstand und Aufsichtsrat wird fortgeführt. Die zukünftige Fresenius SE wird ebenso wie die heutige Fresenius AG einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat mit zwölf Mitgliedern haben. Künftig werden jedoch Vertreter der Arbeitnehmer aus verschiedenen europäischen Ländern im Aufsichtsrat vertreten sein. Die unveränderte Größe des Aufsichtsrats stellt sicher, dass die Effizienz sowie die Flexibilität in der Zusammenarbeit erhalten bleiben. Ohne die vorgeschlagene Umwandlung wäre Fresenius verpflichtet, den Aufsichtsrat wegen der gestiegenen Zahl inländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 20 Mitglieder zu vergrößern.

Der Unternehmenssitz von Fresenius wird unverändert Deutschland sein. Die Umwandlung der Fresenius AG in eine SE hat weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleiben erhalten. Ferner entstehen Fresenius durch die Umwandlung keine steuerlichen Konsequenzen. Die Beteiligung der Aktionäre an Fresenius besteht unverändert fort.

„Mit der Europäischen Gesellschaft können wir die internationale Ausrichtung unseres Geschäfts bereits in der Gesellschaftsform reflektieren und unsere bestens bewährte Corporate Governance beibehalten. Gleichzeitig erlaubt die SE eine Vertretung unserer europäischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufsichtsrat", sagte Dr. Ulf M. Schneider, Vorstandsvorsitzender der Fresenius AG.

Der geplante Aktiensplit soll den Handel in Fresenius-Aktien fördern und die Aktien auch für breite Anlegerkreise noch attraktiver machen. Der Kurs der Aktien hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht: Allein seit dem Jahresende 2004 haben sich die Kurse der Stamm- und der Vorzugsaktie etwa verdoppelt. Sie zählen damit zu den schwersten Werten im HDAX.

Das Grundkapital der Fresenius AG beträgt derzeit 131,5 Mio €*. Es ist eingeteilt in jeweils 25.688.455 Stück Stamm- und Vorzugsaktien. Durch Umwandlung von Kapitalrücklagen soll das Grundkapital zunächst auf 154,1 Mio € erhöht und anschließend in jeweils 77.065.365 Stück Stamm- und Vorzugsaktien neu eingeteilt werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital wird 1 € je Aktie betragen. Nach dem Aktiensplit verfügt jeder Inhaber einer bisherigen Stammaktie der Gesellschaft über drei Stammaktien und jeder Inhaber einer bisherigen Vorzugsaktie über drei Vorzugsaktien. Durch den Aktiensplit wird das Kursniveau rechnerisch ermäßigt, ohne dass hierdurch der Gesamtwert für die Aktionäre berührt wird.


* einschließlich der noch im Handelsregister einzutragenden Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen in Höhe von 903.884,80 € im Rahmen des Erwerbs der HUMAINE Kliniken GmbH

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