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Am 15. September 2026 wurde die Grundlohnrate bzw. Veränderungsrate für 2027 festgelegt. Sie spiegelt die Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Basis der Beitragseinnahmen wider und ist der maßgebliche Parameter für die Bestimmung der jährlichen Erhöhung der Krankenhausvergütung in Deutschland, des sogenannten Veränderungswerts.

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