1. Juli 2026
Fresenius begibt erfolgreich Anleihen im Volumen von 1 Milliarde Euro
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Fresenius SE & Co. KGaA hat die erfolgreiche Begebung einer Anleiheemission im Volumen von 1 Milliarde Euro über zwei Tranchen am 01. Juli 2026 bekannt gegeben. Der Abschluss der Transaktion wird für den 08. Juli 2026 erwartet.
Die Transaktion umfasst die folgenden zwei Tranchen:
- 500 Mio. € festverzinsliche Anleihen mit einem Kupon von 3,375 % und Fälligkeit am 08. Juli 2031 sowie
- 500 Mio. € festverzinsliche Anleihen mit einem Kupon von 3,750 % und Fälligkeit am 08. Juli 2034.
Fresenius wird den Nettoerlös aus der Emission für allgemeine Unternehmenszwecke verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten.
Die Anleihen wurden von der Fresenius SE & Co. KGaA unter dem Fresenius Debt Issuance Programm begeben. Das Unternehmen hat die Zulassung der Anleihen zum Handel im regulierten Markt der Luxemburger Börse beantragt.
Die Anleiheemission hat keine Auswirkungen auf die Jahresprognose von Fresenius für 2026. Gleichzeitig deckt die Transaktion den Refinanzierungsbedarf für das Gesamtjahr 2026 vollständig ab und adressiert proaktiv Fälligkeiten im Jahr 2027.
Insgesamt stärkt die Transaktion die finanzielle Flexibilität von Fresenius weiter, begrenzt potenzielle künftige Refinanzierungsrisiken und trägt zur Stärkung der Bilanz bei. Darüber hinaus verlängert das Unternehmen erfolgreich die durchschnittliche Restlaufzeit seines Verschuldungsportfolios. Fresenius hält unverändert an seinem selbst gesetzten Zielkorridor für den Verschuldungsgrad von 2,5 bis 3,0x Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA fest. Entschuldung und eine starke Bilanz bleiben klare Prioritäten innerhalb der Kapitalallokation des Unternehmens und sind ein wesentlicher Baustein, um die Ziele von #FutureFresenius zu erreichen.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan, Singapur oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („U.S. Securities Act“) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada, Japan oder Singapur, oder an oder für Rechnung von Einwohnern Australiens, Kanadas, Japans oder Singapurs, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada, Japan und Singapur statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren, die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie unvorhergesehene Auswirkungen internationaler Konflikte. Weder Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company noch Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company übernehmen die Verpflichtung, die in dieser Bekanntmachung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keinen Prospekt dar. Sie wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") nur gemäß dem von Fresenius SE & Co. KGaA, Fresenius Finance Ireland Public Limited Company und Fresenius Finance Ireland II Public Limited Company erstellten Wertpapierprospekt und etwaigen Prospektnachträgen in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere oder gemäß einer Ausnahmebestimmung unter der Verordnung (EU) 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) vom Erfordernis, einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem Wertpapierprospekt (und allen Prospektnachträgen) in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlicht werden, treffen. Die betreffenden endgültigen Bedingungen für diese Wertpapiere werden nach Veröffentlichung auf der Internetseite der Luxemburger Börse (www.LuxSE.com) verfügbar sein zusammen mit dem Wertpapierprospekt und allen Prospektnachträgen. Der Wertpapierprospekt ist zudem bei der Fresenius SE & Co. KGaA (Else-Kröner Strasse 1, 61352 Bad Homburg) kostenfrei erhältlich.
Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Großbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) high net worth entities (Institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieses Dokuments noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für relevante Personen zugänglich und wird nur mit relevanten Personen durchgeführt.