19. Januar 2017
Fresenius plant Emission einer eigenkapital-neutralen Wandelanleihe
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT
- Unverzinslich
- Emissionspreis von 100,00 bis 104,75 %
- Wandlungsprämie 45 %
Fresenius beabsichtigt, eine eigenkapital-neutrale Wandelanleihe im Volumen von 500 Mio € mit einer Laufzeit bis 2024 zu begeben. Die Emission ist die letzte Finanzierungskomponente für den Erwerb von Quirónsalud, Spaniens größter privater Krankenhausgruppe.
Die Wandelanleihe bietet Investoren die Möglichkeit, von einer positiven Kursentwicklung der Fresenius-Aktie zu profitieren. Um eine möglicherweise hohe Rückzahlung vollständig abzusichern und eine Verwässerung des Aktienkapitals auszuschließen, erwirbt Fresenius zeitgleich zur Platzierung der Anleihe Call-Optionen auf eigene Aktien1. Bei Wandlung der Anleihe müssen daher keine neuen Fresenius-Aktien ausgegeben werden.
1mit Barausgleich; über den Wandlungspreis hinausgehende Kurssteigerungen der Fresenius-Aktie würden durch die korrespondierende Wertsteigerung der Call-Optionen ausgeglichen; die Verwässerung des Aktienkapitals durch Ausgabe neuer Aktien ist im Zusammenhang mit dieser Emission ausgeschlossen.
Die Wandelanleihe ist unverzinslich und hat eine Stückelung von 100.000 €. Der Emissionspreis wird zwischen 100,00 und 104,75 % des Nominalwerts liegen, was einer Rückzahlungsrendite zwischen -0,66 und 0,00 % pro Jahr entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird 45 % über dem Referenzkurs der Fresenius-Aktie liegen. Der Referenzkurs wird bestimmt als arithmetischer Durchschnitt der täglichen volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurse der Fresenius-Aktie während einer Periode von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen, beginnend mit dem 20.01.2017.
Die Anleihe wird im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung qualifizierten Anlegern außerhalb der USA angeboten und noch heute platziert. Mit Bestimmung des Referenzkurses soll voraussichtlich am 02.02.2017 nach Börsenschluss der anfängliche Wandlungspreis ermittelt werden. Emission und Lieferung der Anleihe werden voraussichtlich am 31.01.2017 erfolgen.
Fresenius beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihe in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Credit Suisse Securities (Europe) Limited und Société Générale Corporate & Investment Banking begleiten die Emission als Joint Global Coordinators zusammen mit Crédit Agricole Corporate and Investment Bank als Joint Bookrunners.
Die Kontrahenten der von Fresenius erworbenen Call-Optionen werden ihrerseits ihre Positionen über Aktienkäufe bzw. -verkäufe oder über andere Geschäfte absichern.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben dienen nur der Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit verlassen. Weder die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking noch die Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (die "Joint Bookrunners") noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder erteilen irgendeine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben (oder dafür, ob Angaben in dieser Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder irgendwelcher anderer Informationen über die Emittentin oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form, unabhängig davon wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für Verluste gleich welcher Art, die aufgrund einer Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder aus sonstigen Gründen im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung entstehen.
Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung oder zur Verteilung (ob unmittelbar oder mittelbar) in den bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika oder an eine US-Person bestimmt. Die Verteilung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich selbst über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder Anleihen an irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika (oder an eine US-Person), Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in anderen Rechtsordnungen, gegenüber der bzw. in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung anzusehen. Die in dieser Bekanntmachung genannte Anleihe darf in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 (der "Securities Act") angeboten oder verkauft werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist und diesen nicht unterliegt. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder gemäß anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Australiens, Kanadas, Südafrikas oder Japans registriert. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Anleihe nicht in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder an, für Rechnung oder zugunsten eines (Staats-)Bürgers von Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder einer in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan ansässigen Person angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan erfolgt kein öffentliches Angebot der Anleihe.
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die "zukunftsbezogene Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Kennzeichnend für zukunftsbezogene Aussagen ist die Verwendung von typischen Begriffen wie "glaubt", "schätzt", "plant", "rechnet damit", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "dürfte" oder ihren jeweiligen negativen Formen oder sonstigen Varianten oder vergleichbaren Begriffen oder die Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, künftigen Ereignissen oder Absichten. Zukunftsbezogene Aussagen können erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und solche Abweichungen treten häufig ein, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechts-streitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Zukunftsbezogene Aussagen spiegeln die derzeitige Einschätzung der Emittentin bezüglich zukünftiger Ereignisse wider und unterliegen Risiken bezüglich zukünftiger Ereignisse und anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen. Zukunftsbezogene Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden.
Die Emittentin und die Joint Bookrunner und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, in dieser Bekanntmachung enthaltene zukunftsbezogene Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu ändern.
Niemand kann und darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben oder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Angemessenheit verlassen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen.
Der Zeitpunkt der Einbeziehung der Anleihe in den Handel kann durch Faktoren wie Marktbedingungen beeinflusst werden. Es ist nicht garantiert, dass es zu einer Einbeziehung kommen wird, und Sie sollten ihre finanziellen Entscheidungen nicht auf die von der Emittentin derzeit beabsichtigte Einbeziehung stützen. Der Erwerb der Anlagen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist für einen Anleger mit einem erheblichen Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Betrages verbunden. Personen, die solche Anlagen in Betracht ziehen, sollten sich von einer dazu bevollmächtigten Person, die auf die Beratung zu solchen Anlagen spezialisiert ist, beraten lassen. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Anleiheemission dar. Der Wert von Wertpapieren kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich bezüglich der Eignung der Anleiheemission für die betreffende Person von einem professionellen Berater beraten lassen.
Die Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Société Générale Corporate & Investment Banking und Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, handeln im Zusammenhang mit der Anleiheemission ausschließlich für die Emittentin und für niemanden sonst. Sie werden keine andere Person als ihren Kunden im Zusammenhang mit der Anleiheemission ansehen und sind gegenüber keiner anderen Person als der Emittentin für die Bereitstellung des ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutzes oder für die Beratung zu der Anleiheemission, zu dem Inhalt dieser Bekanntmachung oder zu irgendwelchen darin genannten Transaktionen, Maßnahmen oder sonstigen Angelegenheiten verantwortlich.
Im Zusammenhang mit der Anleiheemission können die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung die Anleihe der Emittentin zeichnen oder erwerben und in dieser Eigenschaft die Anleihe oder andere Wertpapiere der Emittentin oder darauf bezogene Anlagen im Zusammenhang mit der Anleiheemission oder sonstwie halten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder in sonstiger Weise darin handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Anlagen oder Geschäfte offenzulegen, sofern sie hierzu nicht nach gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind.