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Fresenius Helios wird der Rhön-Klinikum AG bei der Verteidigung gegen die von der B. Braun Melsungen AG am 21. November 2013 eingereichte Klage beitreten. Diese zielt darauf ab, den zwischen Fresenius Helios und der Rhön-Klinikum AG geschlossenen Kaufvertrag über 43 Kliniken und 15 Medizinische Versorgungszentren für nichtig erklären zu lassen.

Die Klage ist unbegründet, weil der Kaufvertrag unter Einhaltung aller Vorschriften und Grundsätze geltenden Rechts geschlossen wurde. Ein Hauptversammlungsbeschluss war und ist nicht erforderlich. Vorstand und Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG handelten bei Abschluss des Kaufvertrags rechtmäßig. Dies bestätigen übereinstimmend Rechtsgutachten, die von Rhön und Fresenius unabhängig voneinander vor der Transaktion eingeholt wurden.

Dr. Ulf M. Schneider, Vorstandsvorsitzender von Fresenius, sagte: „Wir geben der Klage keine Aussicht auf Erfolg und werden Rhön unterstützen, sich dagegen zu wehren. Wir haben die Hand ausgestreckt und wir bleiben daran interessiert, die Situation zu befrieden. Dafür müssen alle Beteiligten zu vernünftigen Lösungen bereit sein und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zu einer Befriedung leisten."

Die Klage von B. Braun hat keine aufschiebende Wirkung für die Transaktion. Diese wird vollzogen, sobald die Freigabe vom Bundeskartellamt vorliegt.

Fresenius ist ein weltweit tätiger Gesundheitskonzern mit Produkten und Dienstleistungen für die Dialyse, das Krankenhaus und die medizinische Versorgung von Patienten zu Hause. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 19,3 Milliarden Euro. Zum 30. September 2013 beschäftigte der Fresenius-Konzern weltweit 175.249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen im Internet unter www.fresenius.de.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius SE & Co. KGaA
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 11852
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Gerd Krick

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Vorstand: Dr. Ulf M. Schneider (Vorsitzender), Dr. Francesco De Meo, Dr. Jürgen Götz, Mats Henriksson, Rice Powell, Stephan Sturm, Dr. Ernst Wastler
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Gerd Krick